Kundendaten sperren anstatt sie zu löschen, ist das erlaubt?
Veröffentlicht am 17.09.2008 von Sebastian Maier
Fragen die sicher nicht nur wir uns zu diesem Thema stellen:
- Wie sollen wir verhindern, dass ein Newsletter an einen Verbraucher versendet wird, der diesen nicht möchte, ohne zumindest seine E-Mailadresse zu speichern?
- Was passiert, wenn der Verbraucher von uns verlangt seine Daten zu löschen?
- Können wir Kundendaten nicht einfach nur sperren? Wenn ja was bedeutet das?
- Wie schützen wir uns beispielsweise vor Kunden die nicht bezahlen, können wir deren Daten trotz Löschaufforderung speichern?
Ein sehr interessanten Artikel (Podcast) der Kanzlei Dr. Bahr beschäftigt sich mit diesem aktuellen Thema.
(Ein Hinweis in eigener Sache, ein Podcast ersetzt nie eine Rechtsberatung)
Die Blacklist bei Kundendaten: Wann darf ich personenbezogene Daten nur sperren, muss sie aber nicht löschen?
Vorgehensweise von IM-Concepts GbR
- Wir geben keine Daten an Dritte heraus ohne Erlaubnis durch unsere Kunden!
- Wir prüfen die Echtheit des Anrufers (durch einen Abgleich seiner Daten) bevor wir ihm/ihr etwas über seine/ihre eigenen Daten mitteilen.
- Wir sperren E-Mailadressen in einer Blacklist, wenn dies vom Kunden gewünscht wird.
- Bei einer Löschungsaufforderung durch einen Kunden kommen wir dieser umgehend nach und sperren dann zusätzlich die E-Mailadresse in unserer Blacklist.
Bei Ergänzungen oder Berichtigungen zu diesem Beitrag wenden Sie sich bitte an: E-Mail: info@im-concepts.de
Ansprechpartner: Sebastian Maier
Weiterführende Links zu diesem Thema sind zum Beispiel:
Diese Artikel könnten auch Sie interessieren!
Inhaltsseiten

Start
Kontakt
AGB
Sitemap
Impressum